Hausordnung

Hausordnung für das Sportlerheim des TSV Zarpen e.V. 1927      gültig ab 01.12.2018

Adresse Verein: Hauptstraße 43, 23619 Heilshoop
Adresse Sportlerheim: Am Sportplatz 18, 23619 Zarpen

Der TSV Zarpen e.V. erlässt als Pächter der Räumlichkeiten, sowie für die Zuwegung und die umliegenden Nutzungsbereiche, folgende Hausordnung:

§1 Notwendigkeit
Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Trainings- und Spielbetriebes und den Ablauf bei Veranstaltungen sind Rücksichtnahme und die Beachtung bestimmter Vorschriften und Anordnungen notwendig, die einen ungestörten Ablauf ermöglichen und Gefahren bzw. Unfälle verhindern sollen. Das Einzelinteresse ist dem Gesamtinteresse unterzuordnen.

§2 Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Sportlerheim, auf dem Vorplatz, den umliegenden Nutzungsflächen und Zuwegungen aufhalten.

§3 Gebühren
(1) Für Sportgruppen des TSV Zarpen e.V. ist die Nutzung des Sportlerheims in der Regel kostenfrei. Der TSV Zarpen e.V. behält sich das Recht vor in Ausnahmefällen eine Gebühr zu erheben.
(2) Bei einer Vermietung an Mitglieder des TSV Zarpen e.V. werden Mietgebühren in Höhe von 100,00 € und eine Kaution in Höhe von 150,00 € erhoben. (ab 01.01.2019)
(3) Für die Entsorgung des Restmülls fallen zusätzliche Gebühren an. Diese Gebühr trägt der Mieter zum Selbstkostenpreis (Kosten für Restmüllsack).

§4 Vermietung
(1) Gegenstand der Vermietung ist das Sportlerheim, samt dem gepflasterten Vorplatz im Eingangsbereich. Der Sportplatz ist von der Vermietung ausgenommen und darf nicht genutzt werden.
(2) Die Überlassung des Sportlerheims wird durch schriftlichen Mietvertrag auf Grundlage dieser Hausordnung geregelt. Seitens des TSV Zarpen e.V. kann dieser Mietvertrag durch ein Mitglied des Vorstandes des TSV Zarpen e.V. oder eines Vertreters abgeschlossen werden.
(3) Der TSV Zarpen e.V. behält sich das Recht vor Personen, Gruppen oder Vereine von der Vermietung auszuschließen.
(4) Die Nutzung durch Sportgruppen ist ohne Mietvertag jederzeit möglich, soweit das Sportlerheim nicht anderweitig vermietet ist oder durch eine andere Sportgruppe im Vorfeld reserviert wurde. Der Belegungsplan ist auf der Vereinshomepage www.tsvzarpen.de einsehbar und zu beachten.

§5 Schlüsselvergabe/Schließsystem
(1) Um den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewährleisten, erhalten die berechtigten Personen wie z. B. Übungsleiter, Vorstand, Platzwart, Mannschaftsverantwortliche, nachdem ein entsprechender Antrag gestellt wurde, einen Schlüssel des Tresors am Eingang des Sportlerheims. In diesem befindet sich der Schlüssel für das Sportlerheim. Zuständig für die Vergabe der Schlüssel ist der Vorstand des TSV Zarpen e.V.
(2) Bei einer Vermietung erhält der Mieter den Schlüssel für den Eingang des Sportlerheims ausgehändigt. Dieser Schlüssel ist bei Übergabe zurückzugeben.
(3) Ein unerlaubtes Ausleihen des Schlüssels ist nicht gestattet. Rückgabe und Ausgabe wird über ein Mitglied des Vorstandes des TSV Zarpen e.V. oder eines Vertreters abgewickelt. Der Verlust des Schlüssels ist bei dieser Person anzuzeigen. Anfallende Kosten die für eine Neuanschaffung des Schlüssels, unter Umständen auch für die Anschaffung eines neuen Schlüsseltresors samt Schließsystem und Schlüsseln, werden vom Verursacher getragen. 

§6 Nutzung & Überlassung
(1) Der Mieter/Nutzer ist zum Gebrauch aller vorhandenen Geräte, Einrichtungsgestände und dem Kücheninventar berechtigt.
(2) Die Nutzung des vorhandenen Inventars ist im Rahmen der vorgesehen Verwendungszweckes erlaubt. Die mobilen E-Dart Automaten dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand oder eines Vertreters des TSV Zarpen e.V. bewegt werden. Gleiches gilt für den Tischkicker. Die Bierzelt-Garnituren und Stehtische dürfen im Innenraum und auf dem Vorplatz aufgebaut werden. Der vorhandene Gasgrill ist sorgsam zu behandeln und nach Nutzung komplett zu reinigen.
(3) Von den beiden Getränkekühlschränken darf nur der rechtsstehende Kühlschrank genutzt und befüllt werden. Nach Nutzung ist der Kühlschrank vom Strom zu trennen und die Tür offen stehen zu lassen. Die Getränke im linken Kühlschrank sind kostenpflichtig und dürfen verzehrt werden. Die Preisliste hängt im Sportlerheim aus. Die Abrechnung erfolgt bei Abnahme durch ein Mitglied des Vorstandes des TSV Zarpen e.V. oder eines Vertreters
(4) Verbrauchsgüter wie Toilettenpapier, Spülmaschinentabs und Reinigungsmittel stehen in ausreichender Menge zur Verfügung. Der Mieter/Nutzern wird angehalten die Verbrauchsgüter in einem angemessenen Rahmen zu verbrauchen.
(5) Die Nachtruhe von 22:00 – 06:00 Uhr ist zwingend einzuhalten. 

§7 Übergabe & Reinigung
(1) Das Sportlerheim ist wie bei Übergabe vorgefunden wiederherzurichten und in einem ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand zu übergeben. Dazu zählt ebenfalls das einräumen von Gläsern und Geschirr in die Küchenschränke.
(2) Zur Entsorgung des Restmülls ist der bereitgestellte Müllbeutel zu nutzen. Die vereinseigenen Restmülltonnen sind nicht zu nutzen.
(3) Bei Zuwiderhandlung behält sich der TSV Zarpen e.V. das Recht vor einen Teil oder die gesamte hinterlegte Kaution einzubehalten bzw. die Kosten der Reinigung an den Verursacher zu berechnen. 

§8 Haftung
(1) Die Benutzung der überlassenen Räume, Einrichtungen und Ausstattungen erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Mieters/Nutzers. Dieser übernimmt für die Dauer der Überlassung ohne verschuldensnachweis die Haftung des Gebäudepächters für alle Personen- und Sachschäden und verpflichtet sich, den TSV Zarpen e.V. von Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des TSV Zarpen e.V. vorliegt.
(2) Für alle Beschädigungen am Gebäude samt Nebenanlagen, den Einrichtungen und Ausstattungen übernimmt der Mieter/Nutzer sowohl für sich, seinen Beauftragten, den Mitwirkenden und den Besuchern in vollem Umfang die Haftung unter beiderseitigem Vorbehalt einer vorherigen Abnahme und Übergabe. Der Mieter/Nutzer haftet auch für außergewöhnliche Verunreinigungen des Sportlerheims. Die Kosten der hierdurch erforderlich werdenden Sonderreinigungsmaßnahmen trägt der Mieter/Nutzer.
(3) Die Haftung des Mieters/Nutzers erstreckt sich auch auf Schäden, die beim Aufbau, Durchführung und Aufräumarbeiten der Nutzungsdauer entstehen.
(4) Schäden sind dem Vorstand oder des Vertreters des TSV Zarpen e.V. spätestens bei Schlüsselübergabe anzuzeigen.
(5) Der Mieter/Nutzer trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf seiner Veranstaltung. Er hat alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
(6) Die Lautstärke bei der Nutzung darf nicht zur Ruhestörung der Nachbarschaft führen. Der Mieter/Nutzer verpflichtet sich zu verhindern, dass vermeidbarer Lärm erzeugt wird, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen. Insbesondere ist es nicht erlaubt den Außenbereich mit Lautsprecher zu beschallen. Zur Lärmvermeidung sind die Türen und Fenster (besonders die Haustüre) ab 20:00 Uhr geschlossen zu halten.
(7) Für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst haftet der Mieter/Nutzer. Die Kosten hierfür hat der Mieter/Nutzer zu tragen.
(8) Verursacht der Mieter/Nutzer während der Nutzungsdauer eine Ruhestörung, welche massive Beschwerden der Nachbarschaft oder sogar den Einsatz der Polizei mit sich führt, kann der TSV Zarpen e.V. einen Teil oder die gesamte hinterlegte Kaution einbehalten.

§9 Kündigung des Vertragsverhältnisses
(1) Bei erheblichen Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen kann der TSV Zarpen e.V. das Vertragsverhältnis nach erfolgter mündlicher oder schriftlicher Abmahnung ohne Einhaltung einer Frist kündigen, erforderlichenfalls auch während der Veranstaltung.
(2) Der Mieter/Nutzer ist in diesem Fall auf Verlangen des TSV Zarpen e.V. zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verpflichtet.
(3) Der Mieter/Nutzer bleibt in diesen Fällen zur Zahlung der vollen Gebühren verpflichtet.

§10 Verbote
Folgende Punkte sind im Rahmen der Nutzung des Sportlerheims verboten. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch ein Mitglied des Vorstandes des TSV Zarpen e.V. oder eines Vertreters.

Parken am Sportlerheim und den angrenzenden Grünflächen
(nur zum Be- und Entladen erlaubt)
Offenes Feuer, Feuerkörbe (ausgenommen Holzkohlegrill)
Abbrennen von Feuerwerkskörper auf dem gesamten Gelände
Unangemessene Lautstärke durch Musik
Änderungen von Einstellungen am TV, Beamer, Telefon und Internet
Anbringen von Nägeln oder Schrauben in die Wände
Anbringen von Tesafilm oder anderem Klebeband an den Fenstern

§11 Dauer des Mietverhältnisses/Nutzungsdauer
(1) Die Dauer des Mietverhältnisses wird im Vorfeld der Vermietung mit einem Mitglied des Vorstandes des TSV Zarpen e.V. oder eines Vertreters festgelegt. Der Mieter/Nutzer hat sich an die vereinbarten Zeiten zu halten. Bei Nichteinhaltung behält sich der TSV Zarpen e.V. das Recht vor einen Teil oder die gesamte Kaution einzubehalten.

§12 Allgemeines
(1) Jugendschutz gemäß Aushang des Jugendschutzgesetzes.